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AG Essen, 18.07.2003 - 65 Gs 19/03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.09.2003 - 3 Ws 395/03
Untersuchungshaft; Jugendlicher; Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, …
Auf die weitere Haftbeschwerde des Angeklagten vom 29.08.2003 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Essen vom 18.07.2003 - 65 Gs 19/03 - in Verbindung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 14.08.2003 - 65 Ls 11 Js 771/03 (314/03) - und dem Beschluss des Landgerichts Essen vom 29.08.2003 - 23 Qs 129/03 Landgericht Essen - hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 23.09.2003 durch den Richter am Oberlandesgericht, die Richterin am Oberlandesgericht und die Richterin am Oberlandesgericht nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft beschlossen:.Der Haftbefehl des Amtsgerichts Essen vom 18.07.2003 - 65 Gs 19/03 - wird aufgehoben.
Der Angeklagte befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Essen vom 18.07.2003 (65 Gs 19/03) seit diesem Tage in Untersuchungshaft.